Brandschutzplanung

GUT GEPLANT SPART ÄRGER UND KOSTEN

 

Mit dem Erstellen von Brandschutzplänen minimiert der verantwortungsbewusste Planer die Kosten für den baulichen und technischen Brandschutz. Über dies sind die Pläne ergänzt mit den erforderlichen Angaben für die Brandbekämpfung bei Schadenereignissen für einen optimalen Einsatz der Einsatzdienste unentbehrlich.

 

Nicht nur Betriebe, welche unter die Störfallverordnung (StFV) fallen, müssen Massnahmen treffen, um die Einwirkungen allfälliger Störfälle zu begrenzen. Auch Betriebe mit grosser Personenbelegung oder besonderen Risiken müssen den Ereignisdiensten gut lesbare Brandschutz- und Feuerwehreinsatzpläne (BS-EPL) zur Verfügung stellen. Ist gesetzlich kein Brandschutzplan vorgeschrieben, kann im Feuerwehreinsatzplan auf die Brandschutzangaben verzichtet werden.

 

Ein optimaler Einsatz der Ereignisdienste bei Schadensereignissen kann nur gewährleistet werden, wenn die zur Verfügung stehenden Informationen rasch verfügbar, aktuell und verständlich sind. Deshalb muss die Brandschutz- und Feuerwehreinsatzplanung vordringlich für die Betriebssicherheit und im Schadenfall für die Ereignisdienste erstellt werden.

 

Brandschutzpläne müssen z.B. über vorhandene Nutzungen, besondere Brandgefahren, Feuerwiderstand von Tragwerken und Brandabschnitten, eingebaute Brandschutzmassnahmen wie Brandmelde- und Sprinkleranlagen, Rauch- und Wärmeab­züge usw. Aufschluss geben.

 

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