MKB Marcel Keller Brandschutzberatungen
Home
News
Die Firma
Brandschutz
Feuerungskontrolle
Kloten
Rümlang
SMOG Verordnung
Abfallverbrennung
Holzfeuerungen
Links
Kontakt

MKB Marcel Keller
Brandschutzberatungen

Bahnhofstrasse 18
8153 Rümlang
Tel. 044 817 38 00
Fax 044 817 38 08
mail@marcelkeller.ch

web by zynex

Holzfeuerungen

Seit dem 1. Oktober 2007 werden Holzheizungen kontrolliert

Wenn eine Holzfeuerung 15 Minuten nach dem Anfeuern immer noch raucht, setzt sie viel Feinstaub frei. Im Kanton Zürich sind das pro Jahr 300 Tonnen Feinstaub – soviel wie alleine der Verkehr erzeugt. Deshalb müssen Holzheizungen ab dem 1. Oktober 2007 periodisch vom Kaminfeger kontrolliert werden. Cheminées und Holzöfen, in welchen weniger als 200 kg Holz pro Jahr verbrannt werden, sind von den Kontrollen ausgenommen. Wenn Betreiber von Holzheizungen ein paar einfache Regeln beachten, helfen sie aktiv mit Feinstaub zu reduzieren.

Ab Oktober 2007 kontrollieren Kaminfeger oder Feuerungskontrolleure visuell die Holzfeuerungsanlage, überprüfen die Asche auf unerlaubte Rückstände und den Brennstoffvorrat. Da bei einer korrekt funktionierenden Holzfeuerung der Rauch nach 15 Minuten nicht mehr sichtbar sein sollte, ist künftig auch eine Beurteilung der Rauchentwicklung geplant. So können im Kanton Zürich schätzungsweise 300 Tonnen Feinstaub pro Jahr reduziert werden. Das entspricht derselben Menge, die vom Verkehr erzeugt wird. Cheminées und Holzöfen, in welchen weniger als 200 kg Holz pro Jahr verbrannt werden, sind als selten betriebene Anlagen von den periodischen Kontrollen ausgenommen. Aufgrund seiner günstigen CO2-Bilanz soll der Brennstoff Holz genutzt werden. Der Anteil von Holz an der Wärmeversorgung im Kanton Zürich beträgt heute lediglich 2,5 Prozent und könnte ohne Beeinträchtigung der nachhaltigen Waldnutzung verdoppelt werden. Gleichzeitig müssen jedoch die unerwünschten Schadstoffemissionen mit optimierter Verbrennungstechnik durch gezielte Aufklärung und Beratung vor Ort behoben werden. Gemeinsam mit dem Hauseigentümerverband des Kantons Zürich stellt die Baudirektion die dafür nötigen Informationsmittel zusammen. Holzfeuerungsanlagen mit über 70 Kilowatt Leistung (70 kW = Heizleistung für etwa ein 7-Familienhaus) wurden schon bisher durch den Kanton kontrolliert. Für Anlagen unter 70 Kilowatt besteht gemäss Luftreinhalte-Verordnung des Bundes (LRV) erst seit dem 1. Januar 2005 eine periodische Kontrollpflicht.

Vollzug durch die Gemeinden
Die Baudirektion hat den Gemeinden mitgeteilt, dass ab dem 1. Oktober 2007 die kleinen Holzheizungen jedes zweite Jahr durch den Feuerungskontrolleur oder Kaminfeger zu kontrollieren sind. Dazu werden vom Kanton entsprechende Vollzugshilfsmittel zur Verfügung gestellt. Die Sichtkontrolle umfasst eine Prüfung und Beurteilung einerseits der Anlage und der Asche auf unerlaubte Rückstände, andererseits des Brennstoffes und wenn nötig, des Rauchbildes 15 Minuten nach dem Anfeuern. Die Kontrolle der Feinstaubemissionen lässt sich einfach und wirksam vornehmen, indem auf einen rauchfreien Betrieb geachtet wird. Diese Praxis hat sich bei Kontrollen, die aufgrund von Klagen gemacht wurden, schon bewährt. Auf diese Art können die Emissionen auch vom Anlagebetreiber selber beurteilt werden. Bei den kleinen Holzfeuerungen besteht einzig für Kohlenmonoxid (CO) ein LRV-Grenzwert, der für Feuerungen bis 70 Kilowatt bei 4000 Milligramm pro Kubikmeter liegt und in der Regel als eingehalten gilt, wenn die Anlage rauchfrei betrieben und ausschliesslich naturbelassenes Holz verbrannt wird. Wie rauchfrei gefeuert wird, dazu gibt es eine Anleitung im neuen Merkblatt: „Feuern mit Holz – gewusst wie“. Unterlagen und Einzelheiten zum Beispiel „Holzfeuerungen und Kontrollkonzept“ finden Sie unter www.awel.ch.